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Personalverrechnung -
Abrechnung von Angestellten, Arbeitern, Lehrlingen u. freien Dienstnehmern - Finanzbuchhaltung bis Rohbilanz, Debitoren- Kreditorenbuchhaltung mit offenen Posten-Verwaltung, auf Wunsch auch mit offener Postenliste und Mahnwesen möglich. -
Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt
Kostenrechnung - Gleichzeitig mit der Erstellung der Buchhaltung kann jede Erfolgswirksame Buchung in eine Kostenrechnung einfließen. Dadurch erhalten Sie wertvolle Informationen für Ihre Kalkulation, Planrechnung ect. Die Daten können z.B.als Exel-Datei zur Weiterleitung zur Verfügung gestellt werden. - Kalkulation - Preis und Stundensatzkalkulation anhand des Zahlenmaterials aus Personalverrechnung
Finanzbuchhaltung und eventueller Kostenrechnung. -
Erstellen der Bilanz nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften,
verständliche Erläuterung des Zahlenmaterials. -
Überprüfung der Beitragsvorschreibungen durch die SVA
Die Ausübung dieser Tätigkeit erfolgt im Rahmen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Für Auftragsverhältnisse gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) für Wirtschaftstreuhandberufe in der jeweils gültigen Fassung
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Servitengasse 7, 1090 Wien, Tel 01-319 62 15, Fax 01-319 84 61, E-Mail: office@kanzlei-fischer.at |
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